Verpackungsgesetz - Änderung
Änderungen seit 1. Juli 2022
Am 1. Juli 2022 sind Änderungen des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten: Erstinverkehrbringer aller Arten von mit Ware befüllten Verpackungen (einschließlich Transportverpackungen sowie Rücknahme- und/oder pfandpflichtige Verpackungen) müssen sich registrieren und Angaben zu ihren genutzten Verpackungen machen. Neu ist auch die Pflicht zur Registrierung für Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn sie diese Verpackungen vollständig systembeteiligt erwerben. Informieren Sie sich hier zu den gesetzlichen Neuerungen.
Am 1. Juli 2022 sind Änderungen des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten: Erstinverkehrbringer aller Arten von mit Ware befüllten Verpackungen (einschließlich Transportverpackungen sowie Rücknahme- und/oder pfandpflichtige Verpackungen) müssen sich registrieren und Angaben zu ihren genutzten Verpackungen machen. Neu ist auch die Pflicht zur Registrierung für Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn sie diese Verpackungen vollständig systembeteiligt erwerben. Informieren Sie sich hier zu den gesetzlichen Neuerungen.